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Navigation Bahnhöfe > Kategorien
 

Bahnhofskategorien

Die Deutsche Bahn teilt die von DB Station&Service betriebenen Bahnhöfe in 7 Kategorien ein, die die jeweilige Ausstattung beschreiben. Die Kategorien gehören zum Stationspreissystem der Deutschen Bahn und beeinflussen die Nutzungsgebühren. Jeder Bahnhof wird gemäss der im Stationspreissystem festgelegten Logik einer Kategorie zugeordnet.

Für die Kategorisierung massgebend sind die Ausprägung bzw. das Vorhandensein der folgenden 6 Punkte:

  1. Anzahl Bahnsteigkanten
  2. Maximale Bahnsteiglänge
  3. Anzahl Reisende
  4. Anzahl Zughalte
  5. Technische Stufenfreiheit
  6. Service-Personal

Die Gewichtung der einzelnen Elemente erfolgt nach den Kosten. Daher können Bahnhöfe in ein und derselben Kategorie hinsichtlich der Bedeutung für den Bahnverkehr (Anzahl Reisende oder Zughalte) höchst unterschiedlich sein. Entscheidend ist, dass die Gesamtkosten über die 6 Kategorisierungselemente möglichst vergleichbar sind.

 

Kategorien

Die Bahnhöfe in den 7 Kategorien weisen in der Regel folgende Leistungsmerkmale auf:


Die 20 Bahnhöfe der Kategorie 1 verfügen über eine grosse und leistungsstarke Infrastruktur, sind stark frequentiert und technisch stufenfrei. In repräsentativen Gebäuden im Zentrum der Grossstädte finden Bahnreisende und Besucher grundsätzlich sämtliche Dienstleistungen rund um Bahnreisen. Das Angebot wird ergänzt durch zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, wobei grossen Wert auf persönlichen Kundenservice gelegt wird. Eine hochwertige Ausstattung sorgt für ein angenehmes Ambiente.


Die rund 80 Bahnhöfe der Kategorie 2 sind meist Hauptbahnhöfe grösserer Städte, wichtige Zustiegspunkte für den Fernverkehr (mit Halt von ICE, InterCity oder EuroCity Zügen) oder Schnittstellen zu grossen Flughäfen. Alle wichtigen Funktionen und Dienstleistungen rund um Bahnreisen sind vorhanden und die Betreuung der Reisenden durch Bahnmitarbeiter ist in den Hauptverkehrszeiten gewährleistet. Ausstattung und Service haben ein ähnlich hohes Niveau wie Bahnhöfe der Kategorie 1.
Bahnhöfe der Kategorie 3 sind meist Hauptbahnhöfe kleiner bis mittelgrosser Städte, deren verkehrsstechnische Bedeutung entsprechend hoch ist. Moderne Fahrgastinformationsanlagen, Aufzüge, Rolltreppen etc. sind vorhanden. Viele Bahnhöfe dieser Kategorie verfügen über ein Empfangsgebäude mit verschiedenen Einkaufsmöglichkeiten.
Bahnhöfe der Kategorie 4 sind z.B. Bahnhöfe in Ballungsräumen, die v.a. durch den Regionalverkehr und Stadtverkehr geprägt sind. Die Reisenden sind meist Pendler mit kurzen Aufenthaltszeiten am Bahnhof. Die funktionale Ausstattung beinhaltet in der Regel Wetterschutz und Sitzgelegenheiten.
Die Kategorie 5 beinhaltet meist Bahnhöfe kleinerer Städte und zahlreiche Stadtteilbahnhöfe, die zum grössten Teil von Pendlern genutzt werden. Bei diesen weniger belebten Bahnhöfen wird v.a. Wert auf eine stabile Ausstattung gelegt, die auch Vandalismus standhält. Finanzielle Mittel werden in erster Linie für Reinigung und Instandhaltung, statt in Ausstattung eingesetzt.
Bahnhöfe der Kategorie 6 befinden sich meist in dünn besiedelten Gegenden an Standorten mit wenigen Reisenden und stellen die Grundversorgung im Personennahverkehr sicher. Die Ausstattung beschränkt sich meist auf das Notwendige.
Zur Kategorie 7 gehören fast immer Bahnhöfe in ländlichen Gegenden. Diese verfügen in der Regel über eine sehr einfache bzw. geringe Infrastruktur (z.B. nur einen Bahnsteig), sind aufgrund der ländlichen Lage nur sehr gering frequentiert und bedürfen in der Regel weder Service-Personal noch Anlagen der technischen Stufenfreiheit.

 

Ausstattung

Je nach Kategorie, müssen die Bahnhöfe folgende Ausstattungsmerkmale besitzen:

Merkmal Kategorie
1 2 3 4 5 6 7
Fahrplan X X X X X X X
Abfallbehälter X X X X X X X
Wegeleitsystem X X X X X X X
Uhr X X X X X    
Sitzgelegenheiten X X X X X    
Wetterschutz X X X X      
Fahrgastinformationssystem (FIA) X X X        
Bahnsteigabschnittsmarkierungen X X          
Service-Mitarbeiter X X          
Service-Point X            

 

Gewichtung

Die folgende Tabelle stellt dar, welches Ausstattungsmerkmal wie stark gewichtet wird:

Merkmal Gewichtung
Anzahl Bahnsteigkanten 20 %
Bahnsteiglänge 20 %
Anzahl Reisende 20 %
Anzahl Zughalte 20 %
Vorhandensein technische Stufenfreiheit 5 %
Vorhandensein Service-Personal 15 %

Die einzelnen Merkmale sind erneut unterteilt, um den prozentualen Anteil zu bestimmen. Die folgende Tabelle stellt dar, wie die Anteile ermittelt werden:

  Anzahl Bahnsteigkanten Länge Bahnsteig in m Anzahl Reisende am Tag Anzahl Zughalte am Tag
Stufe 1 1 <= 90 < 50 <= 10
Stufe 2 2 90,01 - 140 50 - 299 11 - 50
Stufe 3 3 - 4 140,01 - 170 300 - 999 51 - 100
Stufe 4 5 - 9 170,01 - 210 1.000 - 9.999 101 - 500
Stufe 5 10 - 14 210,01 - 280 10.000 - 49.999 501 - 1.000
Stufe 6 > 15 > 280 >= 50.000 > 1.000

  Technische Barrierefreiheit Service-Personal
Stufe 0 nicht vorhanden nicht vorhanden
Stufe 1 vorhanden vorhanden

 

Stationsgebühren

Bundesland Aufgabenträger   Gebühren 2011   Gebühren 2010
Kategorien Kategorien
1 2 3 4 5 6 7 1 2 3 4 5 6
Baden-Württemberg NVBW 14,87 11,87 5,46 3,12 2,56 2,36 2,51

18,73

16,27

6,43

1,51

2,48

2,37

VR Stuttgart 1,05 2,43 1,69 1,95 3,93
Bayern BEG 11,58 9,45 3,81 2,15 1,96 2,49 2,99 20,05 11,68 10,81 1,49 2,51 2,46
Berlin VBB Berlin 14,69 7,05 1,84 1,43 1,59 2,14 43,79 7,04 1,13 3,29
Brandenburg VBB BRB 31,02 11,30 5,33 2,95 3,89 3,97 28,83 21,30 2,65 6,77 4,50
Bremen SUBVE 23,64 21,44 5,12 1,78 1,52 38,28 13,50 1,75 4,21 2,75
Hamburg HVV 12,76 5,33 2,92 1,68 1,62 1,19 19,86 8,47 6,02 3,11 3,36
Hessen NVV 22,64 5,89 6,25 3,39 4,00 4,22

22,28

14,63

5,64

1,65

2,98

2,42

RMV 17,01 11,72 3,55 2,94 1,93 2,84 3,17
Mecklenburg-Vorpommern VMV 20,00 19,80 5,42 3,25 3,84 3,22 43,45 22,24 1,46 8,65 2,94
Niedersachsen LNVG 16,10 5,78 3,52 2,49 3,08 3,02

30,44

19,25

7,62

2,17

3,20

2,82

RH 19,16 3,63 3,78 3,41 2,66
ZGB 15,99 5,59 5,31 4,13 3,55 3,13
Nordrhein-Westfalen NVR 14,46 12,24 5,20 2,68 2,39 3,33 2,26

20,76

15,88

5,97

2,18

3,00

2,95

NWL 16,97 8,25 4,61 4,15 3,47 3,47
VRR 13,55 8,72 3,40 2,70 1,96 3,02 3,69
Rheinland-Pfalz ZVRP Nord 19,31 3,56 4,49 2,08 2,00 1,90

25,64

22,25

9,59

1,63

1,88

1,67

ZPNV Süd 19,06 2,23 2,87 2,16 1,88 1,15
Saarland VGS 34,59 5,35 4,27 1,60 1,59 1,93 30,61 10,13 1,22 1,77 1,73
Sachsen VMS 35,97 11,56 5,88 2,54 2,38 2,34

41,59

30,26

21,09

2,36

3,44

2,98

VVO 29,15 14,29 3,78 2,80 1,92 2,53 1,68
ZVNL 33,12 6,76 2,94 2,69 2,99 4,30
ZVON 25,58 6,09 3,50 3,40 2,43
ZVV 8,16 6,48 2,76 2,47
Sachsen-Anhalt NASA 18,49 7,60 3,60 4,82 3,00 3,03 30,99 13,07 1,44 4,15 2,91
Schleswig-Holstein LVS 17,06 4,58 4,65 2,56 2,53 2,09 43,72 9,48 1,96 3,50 2,88
Thüringen NVS 22,88 12,83 4,36 2,99 2,98 2,41 27,78 15,52 2,14 5,55 2,02

Alle Gebühren entsprechen Faktor 1 und verstehen sich in Euro zzgl. 19 % USt.

 

Quellen:

Bahnhofskategorien

ABP Entgeltgrundsätze der DB Station&Service AG (PDF)

Nutzungsbedingungen für Stationen der Deutschen Bahn

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