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Pressemitteilungen > Polizeipresse > Berlin-Brandenburg > Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) > Polizeibericht #2240226 ![]()
BDK: Schmerzensgeld nicht für Vergewaltigung, Mord und Totschlag
Berlin (ots) - Anspruch erwächst aus der rechtwidrigen politischen
Entscheidung zur rückwirkenden Sicherungsverwahrung
Es darf jetzt in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entstehen,
dass man rauben, morden und vergewaltigen kann und am Ende dann noch
eine Haftentschädigung steht.
"Auch wenn es für den Bürger schwer erträglich ist, solch ein
Zusammenhang darf nicht entstehen, das wäre fatal und darf nicht
sein", warnt der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz davor, Öl ins
Feuer der öffentlichen Diskussion um den Umgang mit
Sicherungsverwahrten zu giessen.
Die jetzt zugesprochene Entschädigung erwächst aus der im Jahre
2004 gefassten politischen Entscheidung und zwischenzeitlich vom
Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte mehrfach für rechtswidrig erklärten nachträglichen
Anordnung einer Verlängerung der Sicherungsverwahrung.
Dieses Urteil des Landgerichtes Karlsruhe sollte für die Politik
Anstoss genug sein, ihre Entscheidungen vorher sehr genau auf ihre
Wirkung zu überprüfen.
Die Bundesjustizministerin ist jetzt vielmehr aufgefordert,
endlich eine praktikable Lösung zum Umgang mit den entlassenen bzw.
noch zu entlassenden Sicherungsverwahrten zu entwickeln.
Polizeibeamtinnen und -beamte rund um die Uhr als Bewachungskommandos
von Sicherungsverwahrten zu verbrennen, lässt sich nicht lange
durchhalten.
Rückfragen bitte an:
Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Pressesprecher
Bernd Carstensen
Telefon: 0700 235 10 000
E-Mail: presse@bdk.de
http://www.bdk.de/
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