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BDK: Facebook & Co sind keine rechtsfreien Räume


Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
2240578
Dienstag, 24.04.2012 15:54 Uhr
Polizeipresse Berlin-Brandenburg
Kriminalität
1367 *

Berlin (ots) - Regeln gelten in der realen wie in der virtuellen
Welt für Opfer und für Täter

Die Hochspringerin Ariane Friedrich, die zudem Polizeikommissarin
ist, muss wissen, dass man eine Beleidigung, die auch durchaus
"Stalking" sein kann, bei der Polizei anzeigt. Diese Anzeige kann
auch online an eine Internetwache eines Landeskriminalamtes
übermittelt werden.

Es ist ausschliesslich Aufgabe der Polizei oder Staatsanwaltschaft
strafrechtliche Ermittlungen zu tätigen. Das gilt für die reale Welt
wie für die digitale Welt des Internets.

"Ich verstehe die emotionale Situation der Kollegin, trotzdem
müssen wir uns an die Regeln halten. Es steht keinem Internetnutzer
zu, jemand Anderen an den Internetpranger zu stellen, egal was
vorher stattgefunden hat", kritisiert der BDK-Bundesvorsitzende André
Schulz die Vorgehensweisee von Ariane Friedrich.

"Die andere Seite der Medaille ist, ob die
Strafverfolgungsbehörden mit wirksamen kriminalistischen
Ermittlungswerkzeugen ausgestattet sind, um solche Sachverhalte wie
Stalking und Mobbing auch tatsächlich im Netz zu ermitteln und
aufzuklären", weist der BDK-Bundesvorsitzende auf die Probleme von
gerichtsfester Identifikation im Netz und Nachvollziehbarkeit von
stattgefundener Kommunikation hin.


Rückfragen bitte an:

Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Pressesprecher
Bernd Carstensen
Telefon: 0700 235 10 000
E-Mail: presse@bdk.de
http://www.bdk.de/

 


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