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Navigation Pressemitteilungen > Polizeipresse > Berlin-Brandenburg > Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) > Polizeibericht #2246318 POL-DA: Ober-Ramstadt / Modau: Motorradunfall auf der Kreisstrasse 137
 

BDK: Verbot der Kölner Hells Angels


Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
2246318
Donnerstag, 03.05.2012 20:56 Uhr
Polizeipresse Berlin-Brandenburg
2148 *

Berlin (ots) - Bundesländer gehen konsequent gegen kriminelle
Rockergruppen vor

"Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger verfolgt die
gleiche konsequente Vorgehensweise wie kürzlich sein
Innenministerkollege aus Schleswig-Holstein Klaus Schlie und zeigt
wie man kriminellen Rockergruppen begegnet", unterstützt der
BDK-Bundesvorsitzende André Schulz die ausgesprochene
Verbotsverfügung gegen die Kölner Hells Angels.

Vereinsverbote wirken! Sie verhindern zumindest das
unkontrollierte Zeigen von Symbolen der kriminellen Rockergruppen in
der Öffentlichkeit. Schon dadurch wird das martialische Auftreten
eingedämmt und das Bedrohungspotenzial eingegrenzt. Das
Bundesverfassungsgericht hatte genau mit dieser Zielrichtung kürzlich
zu Recht entschieden, dass das Tragen von Hells-Angels-Kutten im
Gerichtsaal verboten werden kann.

"Der Staat muss im Kampf gegen organisierte Kriminalität und der
dort stattfindenden Bedrohung, Einschüchterung und Gewalt Grenzen
aufzeigen und sich selbst als handlungsfähig im Kampf gegen das
Verbrechen präsentieren", steht der BDK-Bunddesvorsitzende André
Schulz für konsequente Strafverfolgung in diesem kriminellen
Phänomenbereich.

Wenn kriminelle Rockergruppierungen im Stile organisierter
Kriminalität agieren, müssen die Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden
mit allen Möglichkeiten gegen diese Strukturen vorgehen. Die Politik
muss dafür aber die Rahmenbedingungen schaffen.

Ein Verbot ist aber natürlich kein Allheilmittel. Es müssen alle
rechtlich zulässigen und taktisch möglichen Massnahmen der
Strafverfolgung und polizeilichen Gefahrenabwehr getroffen werden, um
Rocker-Kriminalität wirkungsvoll zu bekämpfen. Das Verbot der
kriminellen Rockergruppierung nach dem Vereinsgesetz ist dabei nur
die eine Seite der Ermittlungen.

"Man muss die kriminellen Rockergruppierungen dort treffen, wo es
ihnen wirklich weh tut: Man muss ihnen ihr kriminell erwirtschaftetes
Vermögen entziehen", beschreibt der BDK-Bundesvorsitzende André
Schulz das kriminalistische Ermittlungsziel der Ermittlungsbehörden.


Rückfragen bitte an:

Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Pressesprecher
Bernd Carstensen
Telefon: 0700 235 10 000
E-Mail: presse@bdk.de
http://www.bdk.de/

 


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