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Navigation Pressemitteilungen > Polizeipresse > Berlin-Brandenburg > Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) > Polizeibericht #2264415 POL-HB: Nr.: 272 - Überfall auf Discounter
 

BDK: Auf was wartet die selbsternannte Ministerin für Strafverfolgungsverhinderung?


Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
2264415
Sonntag, 03.06.2012 10:00 Uhr
Polizeipresse Berlin-Brandenburg
1812 *

Berlin (ots) - 315.036,54 EUR kann die Zahl des Jahres werden

315.036,54 EUR muss die Bundesrepublik Deutschland täglich an
Zwangsgeld zahlen, wenn der Europäische Gerichtshof der Klage der
EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen
Nichtumsetzung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie folgt.

Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter ist es langsam leid, die
kriminalistische Argumentation für eine zeitlich befristete
Speicherung stattgefundener elektronischer Kommunikation
gebetsmühlenhaft immer und immer zu wiedererholen und zu erläutern.
Aus kriminalistischer, aus jeder anderen fachlichen, rechtlichen oder
technischen Sicht und auch aus jeder unterschiedlichen politischen
Argumentationsposition heraus, ist zur Vorratsdatenspeicherung alles
gesagt worden, nur gemacht ist nichts!

"Wer dann nach solch langer Debatte am Ende, wie die
Bundesjustizministerin, behauptet, dass die Vorratsdatenspeicherung
nicht zur Aufklärung von Straftaten beiträgt, verschliesst sich den
Fakten und ist von grosser Unkenntnis oder gewolltem Unwissen beseelt.
Besonders das von Frau Leutheusser-Schnarrenberger so geliebte
"Quick-Freeze" ist für die Praxis ungeeignet. Das ist mit einem Satz
erklärt: Wo nichts gespeichert wurde, kann auch nichts eingefroren
werden", ist die eindeutige Feststellung des BDK-Bundesvorsitzenden
André Schulz.

"Zur Erfüllung des grundgesetzlichen Strafverfolgungsauftrages in
der Bundesrepublik Deutschland ist eine sofortige Entscheidung der
Bundesregierung erforderlich", erwartet der BDK-Bundesvorsitzende
André Schulz spätestens jetzt unter dem Druck der drohenden
Zwangsgeldzahlung in Millionenhöhe an die EU umgehend eine
Kanzlerin-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung.


Rückfragen bitte an:

Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Pressesprecher
Bernd Carstensen
Telefon: 0700 235 10 000
E-Mail: presse@bdk.de
http://www.bdk.de/

 


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