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Pressemitteilungen > Polizeipresse > > Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) > Polizeibericht #2285907 ![]()
BDK: Zukunft des Verfassungsschutzes
Berlin (ots) - Kriminalpolizeilicher Staatsschutz der bessere
Verfassungsschutz?
Nach dem Versagen der Sicherheitsbehörden bei der Bearbeitung der
Tatserie der Zwickauer Terrorzelle und den eingestandenen skandalösen
Vorfällen beim Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine sachlich,
fachlich qualifizierte und politische Diskussion über die Zukunft des
Verfassungsschutzes in Deutschland fällig.
Eines der grössten Probleme ist der mangelhafte
Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden, speziell
zwischen Verfassungsschutz und Polizei, aber auch zwischen den
einzelnen Verfassungsschutzdienststellen untereinander.
Gemeinsame Abwehrzentren und auch die neue Rechtsextremismus-Datei
(RED), die am 1. September 2012 starten soll, verbessern
grundsätzlich den informellen Datenaustausch.
"Wenn einige Beteiligte aber mehr konsumieren als informieren, wie
es leider immer noch vom Verfassungsschutz praktiziert wird, kann man
nicht von einem optimalen Informationsfluss sprechen", so die
Erfahrung des BDK-Chefs André Schulz.
Das weiss auch Bundesinnenminister Friedrich, der die
"Schnittstellen" als eines der Hauptprobleme bezeichnet hat. Eine
Möglichkeit, diese Schnittstellen zu reduzieren, wäre, die 16
Landesämter für den Verfassungsschutz in das Bundesamt als dezentrale
Stellen einzugliedern.
"Eine wirklich strukturelle, grundsätzliche Reform wäre, die
Aufgaben des Inlandsverfassungsschutzes auf die Landeskriminalämter
und das BKA zu übertragen", ist der Diskussionsvorschlag des
BDK-Bundesvorsitzenden André Schulz, "denn dort gibt es bereits
leistungsfähige Staatsschutzabteilungen, die über Erfahrungen im
Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern verfügen und für die
Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der politisch
motivierten Kriminalität tägliches Analyse- und Ermittlungsgeschäft
ist".
"Eine Herausforderung wird es sein, in diesem Aufgabenfeld des
polizeilichen Staatschutzes dann das Legalitätsprinzip, das den
Strafverfolgungszwang der Polizei und Staatsanwaltschaft beschreibt
und die Verfahrensführung des Verfassungsschutzes nach dem
Opportunitätsprinzip neu zu beschreiben", weiss der
BDK-Bundesvorsitzende André Schulz um die rechtliche Problematik zur
Erkenntnisgewinnung in diesem Bereich.
Rückfragen bitte an:
Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Pressesprecher
Bernd Carstensen
Telefon: 0700 235 10 000
E-Mail: presse@bdk.de
http://www.bdk.de/
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